Netznutzung Erdgas
Mehr als 118 km Erdgasnetz versorgen die Region Merseburg. Unser modernes Netz ist zuverlässig, wirtschaftlich und umweltschonend.
Unsere Themen zur Netznutzung Erdgas
Alle Daten und Dokumente im Überblick
Energiewirtschaftsgesetz
Am 13.Juli 2005 trat das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft und ersetzte damit das bisherige EnWG vom April 1998. Damit hat die Bundesregierung die Umsetzung der EU-Beschleunigungsrichtlinien für Elektrizität und Gas vom 26.Juni 2003 in deutsches Recht vorgenommen.
Grundversorgung
Grundversorger im Netzgebiet für die Zeit vom 01.01.2013 - 31.12.2015, 01.01.2016 - 31.12.2018, 01.01.2019 - 31.12.2021, 01.01.2022 - 31.12.2024, 01.01.2025 – 31.12.2027
Stadtwerke Merseburg GmbH
Abteilung Vertrieb
Große Ritterstraße 9
06217 Merseburg
Ersatzversorgung mit Energie
Für die Ersatzversorgung mit Energie gelten unseren Allgemeinen Tarife, die auch auf dieser Internetseite veröffentlicht sind.
Preise für die Netznutzung
- Vorläufiges Preisblatt Netzentgelte Gas ab 01.01.2025
- Preisblatt Netzentgelte Gas ab 01.01.2024
- Preisblatt Netzentgelte Gas ab 01.01.2023
- Preisblatt Netzentgelte Gas ab 01.01.2022
- Preisblatt Netzentgelte Gas ab 01.01.2021
- Preisblatt Netzentgelte Gas ab 01.07.2020
- Preisblatt Netzentgelte Gas ab 01.01.2020
- Preisblatt Netzentgelte Gas ab 01.01.2019
- Preisblatt Netzentgelte Gas ab 01.01.2018
Veröffentlichung netzrelevanter Daten
Gemäß dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG)
„§ 23c Veröffentlichungspflichten“, sind Netzbetreiber verpflichtet auf ihren Internetseiten folgende Daten zu veröffentlichen:
Downloads
- Jahreshöchstlast und Lastverlauf als stündliche Leistungsmessung 2023
- Jahreshöchstlast und Lastverlauf als stündliche Leistungsmessung 2022
- Jahreshöchstlast und Lastverlauf als stündliche Leistungsmessung 2021
- Jahreshöchstlast und Lastverlauf als stündliche Leistungsmessung 2020
- Jahreshöchstlast und Lastverlauf als stündliche Leistungsmessung 2019
- Jahreshöchstlast und Lastverlauf als stündliche Leistungsmessung 2018
- Jahreshöchstlast und Lastverlauf als stündliche Leistungsmessung 2017
- Jahreshöchstlast und Lastverlauf als stündliche Leistungsmessung 2016
- Jahreshöchstlast und Lastverlauf als stündliche Leistungsmessung 2015
- Jahreshöchstlast und Lastverlauf als stündliche Leistungsmessung 2014
- Jahreshöchstlast und Lastverlauf als stündliche Leistungsmessung 2013
Netzrelevanter Daten für 2023 bis 2020
Jahr 2024 | Brennwert in kWh/Nm³ |
---|---|
Januar | 11,482 |
Februar | 11,495 |
März | 11,497 |
April | 11,481 |
Mai | 11,463 |
Juni | 11,477 |
Juli | 11,492 |
August | 11,500 |
September | 11,489 |
Oktober | 11,476 |
Jahr 2023 | Brennwert in kWh/Nm³ |
---|---|
Januar | 11,460 |
Februar | 11,452 |
März | 11,461 |
April | 11,504 |
Mai | 11,487 |
Juni | 11,538 |
Juli | 11,578 |
August | 11,529 |
September | 11,578 |
Oktober | 11,541 |
November | 11,500 |
Dezember | 11,502 |
Jahr 2022 | Brennwert in kWh/Nm³ |
---|---|
Januar | 11,329 |
Februar | 11,410 |
März | 11,468 |
April | 11,398 |
Mai | 11,421 |
Juni | 11,533 |
Juli | 11,520 |
August | 11,557 |
September | 11,548 |
Oktober | 11,601 |
November | 11,549 |
Dezember | 11,478 |
Jahr 2021 | Brennwert in kWh/Nm³ |
---|---|
Januar | 11,260 |
Februar | 11,275 |
März | 11,307 |
April | 11,310 |
Mai | 11,296 |
Juni | 11,262 |
Juli | 11,260 |
August | 11,216 |
September | 11,325 |
Oktober | 11,342 |
November | 11,385 |
Dezember | 11,360 |
Jahr 2020 | Brennwert in kWh/Nm³ |
---|---|
Januar | 11,251 |
Februar | 11,273 |
März | 11,285 |
April | 11,324 |
Mai | 11,311 |
Juni | 11,296 |
Juli | 11,298 |
August | 11,262 |
September | 11,316 |
Oktober | 11,286 |
November | 11,250 |
Dezember | 11,270 |
Netzzugang
Technische Mindestanforderungen
Zwischen dem Netzbetreiber und dem Transportkunden wird ein Transportvertrag vor Beginn der Netznutzung abgeschlossen. Inhalt des Vertrages ist unter anderem eine maximale Transportkapazität in kW und eine max. Transportmenge in kWh für die Vertragszeit, über die der Transportkunde nach der Anmeldung verfügen kann. Der Netzbetreiber transportiert das Gas von dem jeweiligen Einspeisepunkt über sein Verteilnetz bis zu allen nach der Zuordnung möglichen Ausspeisepunkten.
Die techn. Mindestanforderungen für den Anschluss an das Gasnetz der Stadtwerke Merseburg GmbH richten sich nach den geltenden Richtlinien gemäß DVGW-Regelwerk.
Als Basis für die Aufnahme von Verhandlungen zum Anschluss an das Gasnetz der Stadtwerke Merseburg GmbH gelten die Mindestanforderungen bezüglich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze nach G 2000. Die Bedingungen werden in Transportverträgen geregelt.
Standardlastprofile
Bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowatt und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden werden die Gaslieferungen als Lieferungen an "nicht leistungsgemessenen Letztverbraucher" mit vereinfachten Methoden (synthetische Standardlastprofile) abgewickelt. Zum Einsatz kommen dabei die an der TU München entwickelten und zur Anwendung empfohlenen Lastprofile.
Bei den "leistungsgemessenen Letztverbrauchern" wird die verbrauchte Gasmenge an der Übergabestelle stündlich registriert.
- LRV KoV XIII
- Anlage_1_Preisblatt_Netzentgelte_Gas_ab_01.01.2022
- Anlage_2_Kontaktdaten Gas_SWM_01.10.2022
- Anlage_3_EDI-Vereinbarung_SWM_102022
- Anlage_4_ EGB_SWM_102022
- Anlage_5_SLP-Verfahren Gas_SWM_102022
- Anlage_6_§18NDAV Gas_SWM_102022
- Anlage_7_Begriffbestimmungen Gas_SWM_102022
- Anlage_8_Unterbrechung der Anschlussnutzung Gas_SWM_102022
- Anlage_8.1_Sperrauftrag Gas_SWM_102022
Messstellenbetrieb
Die Mindestanforderungen für Messdienstleister sowie die entspechenden Verträge befinden sich zur Zeit in Bearbeitung.
Kapazitätsrelevante Instandhaltungsarbeiten
Zurzeit sind keine kapazitätsrelevanten Instandhaltungsarbeiten vorgesehen.
Netzanschluss
Allgemeine Anschlussbedingungen
Es gilt lt. §18 EnWG die allgemeine Anschlusspflicht. Für den Anschluss an das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung der Stadtwerke Merseburg GmbH im Niederdruck sowie für die Nutzung des Anschlusses gilt die NDAV in Ihrer gültigen aktuellen Fassung.
- Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
- Ergänzende Bedingungen zur NDAV ab 01.02.2017
- Preisblatt ergänzende Bedingungen NDAV vom 01.09.2024
- Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Gasnetz
- Technische Mindestanforderungen für den Anschluss an das Gasverteilernetz und dessen Nutzung (TMA) - Stand 01.01.2019
- Technische Mindestanforderungen für die Einspeisung von Biogas in das Gasverteilernetz (TME) - Stand 01.01.2019
- Hinweis zum Streitbeilegungsverfahren
Ergänzende Bedingungen zur NDAV und Technische Mindestanforderungen
Die NDAV regelt die allgemeinen Bedingungen, zu denen wir Sie an unser Verteilnetz anschließen und den Gasanschluss zur Verfügung stellen. Gleichzeitig werden die Bedingungen zu AVBGasV durch die Ergänzenden Bedingungen der SWM zur Niederdruckanschlussverordnung abgelöst.
Verweigerung Netzanschluss
Die Stadtwerke Merseburg können den Netzanschluss nach §17 Abs. 2 EnWG verweigern, wenn nachgewiesen wird, dass die Gewährung des Netzanschlusses aus betriebsbedingten Gründen oder sonstigen wirtschaftlichen oder technischen Gründen unter Berücksichtigung der Ziele nach §1 EnWG nicht zumutbar oder unmöglich ist. Die Begründung erfolgt in Textform.
Netzstrukturdaten
Eine Gasnetzkarte für Deutschland ist unter www.gasnetzkarte.de veröffentlicht.
Strukturmerkmale unseres Gasversorgungsnetzes gem. § 27 Abs. 2 GasNEV finden Sie unter Zahlen & Fakten.
So erreichen Sie uns
Für eine persönliche Beratung in unserem Kundenzentrum bitten wir Sie vorab einen Termin zu vereinbaren – alternativ beraten wir Sie auch gern telefonisch. Fordern Sie gerne einen Rückruf an.
In unserem Kundenzentrum sind wir persönlich zu unseren Öffnungszeiten für Sie erreichbar.
Montag: | 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
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Dienstag: | 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Vereinbaren Sie nach Möglichkeit einen Beratungstermin online, telefonisch oder per E-Mail.