Netznutzung Strom
Das moderne Stromnetz der Stadtwerke Merseburg ist ca. 450 km lang. Unsere Anlagen garantieren die zuverlässige Versorgung der Region rund um die Uhr. Wir arbeiten wirtschaftlich, umweltfreundlich und sind immer vor Ort.
Jeder autorisierte Energieversorger darf heute Strom zum Kunden liefern. Was viele Kunden jedoch nicht wissen, der Stromanbieter muss einen Vertrag mit dem Unternehmen schließen, durch dessen Netz er den Strom leiten will. Bis zur Liberalisierung waren Stromlieferant und Netzbetreiber identisch.
Die Kosten für den Betrieb der Netze waren in den Stromtarifen bereits enthalten. Seit der Liberalisierung des Strommarktes müssen für die Nutzung der Netze separate Verträge geschlossen werden. Die meisten Kunden schließen mit ihrem Stromanbieter einen Vertrag, der bereits die Entgelte für Strom und Netz enthält, ab. Ein Netznutzungsvertrag ist hier nicht erforderlich. Die Netzentgelte zahlt dann der Stromanbieter an den Netzbetreiber.
Unsere Themen zur Netznutzung Strom
Alle Daten und Dokumente im Überblick
Gesetzliche Grundlagen
Grundversorgung
Grundversorger im Netzgebiet für die Zeit vom 01.01.2013 - 31.12.2015, 01.01.2016 - 31.12.2018, 01.01.2019 - 31.12.2021, 01.01.2022 - 31.12.2024, 01.01.2025 – 31.12.2027
Stadtwerke Merseburg GmbH
Abteilung Vertrieb
Große Ritterstraße 9
06217 Merseburg
envia Mitteldeutsche Energie AG
09114 Chemnitz
Ersatzversorgung mit Energie
Für die Ersatzversorgung mit Energie gelten unseren Allgemeinen Tarife, die auch auf dieser Internetseite veröffentlicht sind.
Kennziffern nach VVII Plus
Spannungsebene | Abnahmedichte | Strukturklasse | Verkabelungsgrad | Strukturklasse |
---|---|---|---|---|
Mittelspannung | 2.817 MWh/km² | hoch | 95,83% | hoch |
Niederspannung | 3.209 EW/km² | mittel | 94,69% | hoch |
Dokumente zum Download
- Preisblatt Netzentgelte Strom 2025
- Preisblatt Netzentgelte Strom ab 01.01.2024
- Preisblatt Netzentgelte Strom ab 01.01.2023
- Preisblatt Netzentgelte Strom ab 01.01.2022
- Preisblatt Netzentgelte Strom ab 01.01.2021
- Preisblatt Netzentgelte Strom ab 01.07.2020
- Preisblatt Netzentgelte Strom ab 01.01.2020
- Preisblatt Netzentgelte Strom ab 01.01.2019
- Preisblatt Netzentgelte Strom ab 01.01.2018
- Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte Strom ab 01.01.2018
- Preise für Mehr-und Mindermengenabrechnung bei Lastprofilen | www.bdew.de
- Technische Mindestanforderungen der SWM zum Netzanschluss und dessen Nutzung
- Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Merseburg GmbH zur NAV
- Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der SWM zur NAV, gültig ab 01.09.2024
- Allgemeine Bedingungen der SWM für Erzeugungsanlagen
- Allgemeine Bedingungen über die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG, gültig ab 01.01.2024
- Hinweis zum Streitbeilegungsverfahren
Veröffentlichung netzrelevanter Daten
Vorabinformation
Mit nachfolgendem Link können Sie sich über prognostizierte Entlastungsmaßnahmen im Rahmen des Netzsicherheitsmanagements (NSM) für das Netzgebiet der MITNETZ STROM als auch des nachgelagerten Netzgebietes der Stadtwerke Merseburg GmbH (SWM) - (Gebiet Sangerhausen-Eisleben) informieren.
Strukturmerkmale unseres Elektrizitätsversorgungsnetzes gem. § 27 Abs. 2 StromNEV finden Sie im Bereich Unternehmen unter Zahlen & Fakten.
Netzrelevanter Daten für 2022 bis 2020
Keine Maßnahmen im Rahmen des Netzsicherheitsmanagement.
Beginn | Dauer | Gebiet | Ursache | Aufforderung durch | Reduzierung* |
---|---|---|---|---|---|
23.09.2021 12:35 Uhr | 13h 56min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 45.9 MW |
31.07.2021 09:33 Uhr | 5h 32min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 60.9 MW |
22.05.2021 08:52 Uhr | 6h 25min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 30.1 MW |
21.05.2021 09:42 Uhr | 8h 39min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 109 MW |
06.05.2021 10:00 Uhr | 2h 17min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 247.6 MW |
05.05.2021 02:19 Uhr | 18h 02min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 281.3 MW |
22.04.2021 17:23 Uhr | 1h 10min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 28.2 MW |
08.04.2021 00:11 Uhr | 5h 52min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 52.7 MW |
07.04.2021 10:41 Uhr | 6h 38min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 142.5 MW |
22.01.2021 00:14 Uhr | 10h 17min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 180.9 MW |
21.01.2021 07:21 Uhr | 10h 10min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 313.1 MW |
13.01.2021 00:48 Uhr | 9h 28min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 89.8 MW |
Beginn | Dauer | Gebiet | Ursache | Aufforderung durch | Reduzierung* |
---|---|---|---|---|---|
20.11.2020 00:32 Uhr | 5h 16min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 96.3 MW |
19.11.2020 12:29 Uhr | 4h 24min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 24.0 MW |
26.08.2020 23:26 Uhr | 17h 20min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 514.9 MW |
10.07.2020 12:10 Uhr | 6h 37min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 77.2 MW |
06.07.2020 08:51 Uhr | 9h 48min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 149.7 MW |
12.03.2020 07:38 Uhr | 10h 39min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 434.2 MW |
10.03.2020 22:31 Uhr | 7h 01min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 42.5 MW |
10.03.2020 20:37 Uhr | 1h 39min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 117.1 MW |
28.02.2020 12:51 Uhr | 2h 55min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 124.9 MW |
20.02.2020 23:42 Uhr | 16h 04min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 275.0 MW |
18.02.2020 08:27 Uhr | 8h 20min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 260.7 MW |
12.02.2020 00:17 Uhr | 18h 00min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 400.0 MW |
11.02.2020 00:16 Uhr | 19h 15min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 293.4 MW |
04.02.2020 20:50 Uhr | 7h 57min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 148.4 MW |
28.01.2020 13:53 Uhr | 18h 54min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 472.9 MW |
14.01.2020 20:38 Uhr | 2h 38min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 367.4 MW |
12.01.2020 20:52 Uhr | 4h 25min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 113.9 MW |
04.01.2020 06:14 Uhr | 11h 14min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 328.9 MW |
03.01.2020 07:56 Uhr | 7h 35min | Merseburg | Netzengpass | vorgelagerten VNB | 148.4 MW |
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Haus- und Netzanschluss
Vordrucke für Entnahme- und Erzeugungsanlagen
Sie wünschen für Ihr Grundstück, Gebäude oder Objekt
- einen Neuanschluss,
- einen Baustromanschluss,
- eine Änderung des Anschlusses,
- eine Leistungserhöhung/Anlagenerweiterung oder
- eine Außerbetriebnahme?
Die Stadtwerke Merseburg GmbH (SWM) hilft Ihnen schnell und fachgerecht bei der Errichtung oder Änderung Ihres Netzanschlusses für Entnahme- und Erzeugungsanlagen aller Spannungsebenen.
Bei der Ermittlung der Daten Ihrer elektrischen Anlage und bei der Beantragung Ihres Vorhabens unterstützt Sie Ihr eingetragener Elektroinstallateur.
Über das Hausanschlussportal melden Sie als Anschlussnehmer Ihr Vorhaben bei uns elektronisch an. Im Hausanschlussportal haben Sie jederzeit einen Überblick über den Bearbeitungsstand Ihres Vorhabens.
Alle für Ihr Vorhaben benötigten Formulare werden Ihnen über das Hausanschlussportal bereit gestellt. Unsere Mitarbeiter werden mit Ihnen umgehend alles Weitere abstimmen. Wir unterbreiten Ihnen über das Hausanschlussportal Ihr Angebot über die Anschlusskosten und den Baukostenzuschuss.
Durch Ihr Hochladen der Angebotsbestätigung in das Hausanschlussportal wird Ihr Auftrag zum Netzanschluss verbindlich.
Steckerfertigen Erzeugungsanlagen
Die Stadtwerke Merseburg GmbH (SWM) bietet Ihren Kunden zur Anmeldung von steckerfertigen Erzeugungsanlagen bis zu einer Erzeugungsleistung von maximal 600 Watt unter Einhaltung der im Anmeldeformular aufgeführten Voraussetzungen ein vereinfachtes Verfahren an. Nutzen Sie auch dazu unser Hausanschlussportal.
Wichtige und aktuellen Informationen zu steckerfertigen Photovoltaikanlagen finden Sie auf den Internetseiten der VDE (Verband deutscher Elektotechniker).
Netzanschluss
Bedingungen zum Netzanschluss
Der Netzanschluss und Betrieb von Kundenanlagen in Niederspannung und Mittelspannung sowie der Netzanschluss und Betrieb von Eigenerzeugungsanlagen und Netzersatzstromanlagen in Niederspannung und Mittelspannung erfolgt auf der Grundlage nachfolgend aufgeführter Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Richtlinien. Ebenso sind einschlägige behördliche Vorschriften und sonstigen Bestimmungen zu beachten, auch wenn sie hier nicht vollständig aufgeführt sind.
Für den Anschluss an das Verteilernetz der Stadtwerke Merseburg GmbH (SWM) gelten die nachfolgende Technischen Anschlussbedingungen in der jeweils gültigen Fassung, die hier zum Download bereitstehen.
Mittelspannung
Ab dem 01.08.2023 gelten folgende Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen am Mittelspannungsnetz:
- Ergänzung der Stadtwerke Merseburg GmbH zur TAB Mittelspannung der Mitnetz Strom
- Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung TAB Mittelspannung
- E.1 Antragstellung
- E.2 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen
- E.4 Errichtungsplanung
- E.5 Inbetriebsetzungsauftrag
- E.6 Erdungsprotokoll
- E.7 Inbetriebsetzungsprotokoll für Übergabestationen
- E.8 Datenblatt Erzeugungsanlage und Speicher - Mittelspannung
- E.10 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten und Speicher
- E.11 Inbetriebsetzungserklärung Erzeugungsanlage - Speicher
- E.12 Konformitätserklärung für Erzeugungsanlagen und Speicher
- E.13 Einheitenzertifikat
- E.14 Komponentenzertifikat
- E.15 Anlagenzertifikat
- Anhang D Beispiele für Mittelspannungs-Netzanschlüsse
Niederspannung
Ab dem 01.07.2024 gelten folgende Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen am Niederspannungsnetz einschließlich der darin aufgeführten Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften und Richtlinien.
Auf Grund der Vorgaben für steuerbare Verbrauchseinrichtungen aus den Festlegungen BK6-22-300 und BK8-22/010-A der Bundesetzagentur (BNetzA) wurde der Bundesmusterwortlaut der TAB 2023 angepasst.
Änderungen im Vergleich zur Fassung Tab 2023 Version 1.0 sind:
- Abschnitt 3: Ergänzung von Definitionen
- Tabelle Abschnitt 4.1: Neue Gliederung; Berücksichtigung, dass Wärmepumpen, Speicher, Ladeeinrichtungen und Klimaanlagen abhängig von ihrer Leistung als steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelten können; Änderung der Zustimmungspflichten für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Berücksichtigung der Festlegungen im Solarpaket I - Neuer Abschnitt 9.2: In diesem neuen Abschnitt wurden die Vorgaben für Anschluss und Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ergänzt.
- Bisheriger Abschnitt 10.2 wurde gestrichen, da „schaltbare Verbrauchseinrichtungen“ im Sinne eines reinen Ein- und Ausschaltens grundsätzlich nicht den Vorgaben der BNetzA-Festlegungen entsprechen.
Ab dem 01.08.2023 gelten folgende Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen am Niederspannungsnetz einschließlich der darin aufgeführten Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften und Richtlinien.
Mit der Änderung der Technische Anschlussbedingungen tragen wir den geänderten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Rechnung und können auch in Zukunft die sichere Elektrizitätsversorgung weiterhin gewährleisten.
Die neuen Technischen Anschlussbedingungen sind für Anlagen anzuwenden, die neu ans Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist (Bestandsschutz).
Änderungen im Vergleich zur letzten Fassung
Schwerpunktmäßig wurden mit der TAB 2023 folgende Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung vorgenommen:
- Änderung der Regelung zu Erdungsanlagen (Abschnitt 11 (3))
- Ergänzung von Regelungen für den Einsatz von Stromsensoren im Vorzählerbereich [insb. in den Abschnitten 4.1 (4), 6 (6), 7.1 (10)]
- Änderung der Regelung zu Erdungsanlagen (Abschnitt 11 (3))
- Ergänzung von Regelungen für den Einsatz von Stromsensoren im Vorzählerbereich [insb. in den Abschnitten 4.1 (4), 6 (6), 7.1 (10)]
- Berücksichtigung aktueller VDE/FNN-Hinweise zu mehren Netzanschlüssen auf einem Grundstück und zum Einsatz von Stromsensoren im Vorzählerbereich
- Ergänzung von Anhang F mit einem Praxisbeispiel zur Erweiterung von Zähleranlagen
- Redaktionelle Korrekturen
- Überarbeitung der Anhänge
Die Ergänzung zur TAB 2023 ersetzt die Ausgabe Juni 2022 und ergänzt die Anforderungen der TAB 2023 für Direkt- und Wandlermessungen an das Niederspannungsnetz. Sie wurde im Auftrag der BDEW-Landesgruppe Mitteldeutschland von den Projektgruppen PG TAB Sachsen/Sachsen-Anhalt und PG TAB Thüringen überarbeitet. Diese enthält einheitliche Vorgaben für den Aufbau von Direkt- und Wandlermessungen im Niederspannungsnetz und definiert damit zugleich für Planer, Errichter, Anschlussnehmer, Anschlussnutzer und Netz- sowie Messstellenbetreiber einen einheitlichen Standard.
Unter nachfolgendem Link erhalten Sie ergänzende Information der Stadtwerke Merseburg GmbH (SWM) zum Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (sVE) zur netzorientierten Steuerung nach § 14a EnWG.
Technisches Regelwerk
Regelwerke
Neben den in den Technischen Anschlussbedingungen genannten Normen, Richtlinien und Vorschriften in der jeweils aktuellen Fassung, finden insbesondere folgende Regelwerke in unserem Netzgebiet Anwendung:
- Netzcodes: Network Code Requirements for Generators (RfG)1), Network Code on Demand Connection (DCC)1)
- FNN-Richtlinie VDE-AR-N 4120 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Hochspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Hochspannung“)2,3)
- FNN-Richtlinie VDE-AR-N 4110 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung“)2,3)
- FNN-Richtlinie VDE-AR-N 4100 „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung“)2,3)
- FNN-Richtlinie VDE-AR-N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“2,3)
- FNN-Richtlinie VDE-AR-N 4400 „Messwesen Strom (Metering Code)“2,4)
- Technische Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen (D-A-CH-CZ-Richtlinie) vollständig5) oder als Kompendium6)
- Technische Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen (D-A-CH-CZ-Richtlinie) Ergänzungsdokument für Hochspannung7)
Regelwerke zum nachlesen
Die jeweils gültige Unfallverhütungsvorschrift für „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (derzeit DGUV Vorschrift 3) können Sie bei den Berufsgenossenschaften beziehen. Diese finden Sie zum Beispiel auf der Internetseite der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) https://www.bgetem.de/.
- Diese Regelungen sind in der jeweils gültigen Fassung auf der folgenden Internetseite des Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) frei zugänglich: https://www.vde.com/de/fnn/themen/europaeische-network-codes
- Diese Regelungen sind über https://www.vde-verlag.de/normen/anwendungsregeln/ erhältlich.
- Weitere Informationen zu den Technischen Anschlussregeln sind über das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) unter www.vde.com/de/fnn/themen/tar zu finden.
- Weitere Informationen zum Metering Code sind über das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) unter www.vde.com/de/fnn/themen/imesssystem/metering-code-e-vde-ar-n-4400 zu finden.
- Diese Regelung ist über den VDE erhältlich: https://shop.vde.com/de/dachcz-technische-regeln-zur-beurteilung-von-netzrueckwirkungen
- Diese Regelung ist über den VDE frei zugänglich unter: www.vde.com/resource/blob/937750/2d2d73e7f8e3a7c93aca5293f8624b41/kompendium---technische-regeln-zur-beurteilung-von-netzrueckwirkungen--2--ausgabe-2007-data.pdf
- Diese Regelung ist über das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) frei zugänglich unter: www.vde.com/resource/blob/1567340/e06b8cd538a610bc854d9a30c739bc60/ergaenzungsdokument-netzrueckwirkungen-hochspannung-dachz-2012-data.pdf
Einspeiser
Netzbetreiberinformation lt. §8 (7) EEG
Reservierung von Einspeisekapazitäten
Die Reservierung der erforderlichen Einspeisekapazität am ermittelten Netzanschlusspunkt ist abhängig vom Planungsstand. Unter nachfolgenden Link finden Sie Informationen dazu.
So erreichen Sie uns
Für eine persönliche Beratung in unserem Kundenzentrum bitten wir Sie vorab einen Termin zu vereinbaren – alternativ beraten wir Sie auch gern telefonisch. Fordern Sie gerne einen Rückruf an.
In unserem Kundenzentrum sind wir persönlich zu unseren Öffnungszeiten für Sie erreichbar.
Montag: | 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
---|---|
Dienstag: | 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Vereinbaren Sie nach Möglichkeit einen Beratungstermin online, telefonisch oder per E-Mail.