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Grund- und Ersatzversorgung mit Strom

Sind Sie gerade nach Merseburg gezogen und haben noch keinen Stromtarif abgeschlossen? Oder Ihr bisheriger Stromanbieter kann Sie nicht mehr mit Strom versorgen? Wir lassen Sie nicht im Dunklen stehen. Auf Ihre Stromversorgung durch die Stadtwerke Merseburg können Sie sich immer verlassen. Aktuell beliefern wir die meisten Kundinnen und Kunden und sind somit der zuständige Grundversorger.

Preise im Überblick für Grund- und Ersatzversorgung mit Strom 

Ab 01.01.2025

Die angegebenen Preise verstehen sich brutto, d.h. inklusive Steuern und Abgaben. Die Preise gelten ab 01.01.2025.

EuroCent
Grundpreis pro Jahr160,80
entspricht Grundpreis pro Monat13,40
Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde39,83

Bis 31.12.2024

Die angegebenen Preise verstehen sich brutto, d.h. inklusive Steuern und Abgaben. Die Preise gelten bis 31.12.2024.

EuroCent
Grundpreis pro Jahr160,80
entspricht Grundpreis pro Monat13,40
Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde45,07

Gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) haben Energieversorgungsunternehmen für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen. Die Pflicht zur Grundversorgung besteht nicht, wenn die Versorgung für das Energieversorgungsunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.

Der Grundversorger ist dabei das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in dem betreffenden Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Im Vergleich zu anderen Energieversorgungsunternehmen, die in unserem Netzgebiet Haushaltskunden versorgen, beliefern die Stadtwerke Merseburg die meisten Kunden und sind damit vorerst bis zum 31.12.2024 der zuständige Grundversorger.

 

Vorteile unserer Stromtarife

Mit unserer Grund- und Ersatzversorgung sind Sie auf der sicheren Seite. Werfen Sie dennoch einen Blick auf unsere verschiedenen Stromtarife und genießen folgende Vorteile:

  • niedrigere Preise
  • flexiblere Vertragslaufzeit
  • kinderleichter Online-Service

So erreichen Sie uns

Persönlicher Service

Für eine persönliche Beratung in unserem Kundenzentrum bitten wir Sie vorab einen Termin zu vereinbaren – alternativ beraten wir Sie auch gern telefonisch. Fordern Sie gerne einen Rückruf an.

Geschäftszeiten

In unserem Kundenzentrum sind wir persönlich zu unseren Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

Geschäftszeiten
Montag:  09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:  09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch:  09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:  09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:  09:00 - 12:00 Uhr

Vereinbaren Sie nach Möglichkeit einen Beratungstermin online, telefonisch oder per E-Mail.

Streitbeilegungsverfahren

Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Merseburg GmbH, Große Ritterstraße 9, 06217 Merseburg; Telefon: (0 34 61) 454-212; Telefax: (0 34 61) 454-170; E-Mail: kontakt@sw-merseburg.de.

Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e. V. (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.

Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030/2757240–0, Telefax: 030/2757240–69, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, Homepage: www.schlichtungsstelleenergie.de.

Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 0228/141516, Telefax: 030/22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de.

Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OSPlattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Zusammensetzung Ihres Stroms

Stromkennzeichnung: Gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz sind alle Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, die Zusammensetzung des Stroms anzugeben. Die folgende grafische Darstellung zeigt Ihnen, aus welchen Energieträgern sich der Strom der Stadtwerke Merseburg GmbH zusammensetzt.

Netznutzung

Erfahren Sie alles zum Stromnetz der Stadtwerke Merseburg GmbH. Wir bieten Ihnen Informationen zu unserem Stromnetz, beispielsweise die Preise der Netznutzung und die technischen Mindestanforderungen für einen Netzanschluss.