1. Schritt: Festlegen der Anforderungen an das neue Eigenheim

  • Wie viele Personen leben im neuen Haushalt?
  • Wie viele Zimmer benötigen Sie?
  • Planen Sie Nachwuchs?
  • Sind bereits Kinder da? Wenn ja, gibt es einen Kindergarten bzw. eine Schule in der Nähe?
  • Wie steht es um Ihre Finanzen? (Gegenwart und Zukunft)
  • Wird Platz und Raum für Haustiere benötigt?
  • Soll ein Garten vorhanden sein oder genügt ein Balkon bzw. eine Terrasse?
  • Welche Wohngegend/Wohnlage bevorzugen Sie?
  • Reicht ein Stellplatz aus oder benötigen Sie eine Garage?

2. Schritt: Vergleich der in Frage kommenden Immobilienarten

ImmobilienartenVorteileNachteile
Mietwohnung
gemietetes Haus
keine laufenden Kosten für Instandhaltung oder anfallende Reparaturen
Kosten entstehen nur für den eigenen Hausrat.
regelmäßige Zahlung der Miete und Mietnebenkosten
Wollen Sie Veränderungen vornehmen (z. B. eine Wand einziehen), muss der Vermieter zustimmen.
Zu einer Haustierhaltung ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich.
Sie sind an die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Vermieter gebunden
Eigentums-
wohnung
eigenes Haus
Sie sind Eigentümer und Besitzer.
Sie können alles nach eigenen Vorstellungen gestalten, z. B. eine Wand einziehen.
Sie können problemlos Haustiere halten.
teuer in der Anschaffung und oft noch renovierungsbedürftig vor dem eigentlichen Einzug
laufende Kosten für die Instandhaltung oder anfallende Reparaturen
Neu bauenSie können nach Ihren eigenen Vorstellungen und Belangen bauen.
Staatliche Förderprogramme können genutzt werden.
teuer in der Finanzierung
laufende Kosten für die Instandhaltung oder anfallende Reparaturen

3. Schritt: Wo finden/bekommen Sie ein neues Eigenheim?

  • durch Anzeigen in Zeitungen, Gemeindeblättern, Wochenspiegeln, Stadtanzeigern, ... Tipp: Bei den meisten Tageszeitungen gibt es an bestimmten Wochentagen eine Extra-Beilage "Immobilien".
  • Angebote im Internet abrufen. Tipp: Am Besten über Suchmaschinen nach Einträgen suchen.
  • mit Hilfe von Immobilienmaklern: Adressen finden Sie im Internet, dem Telefonbuch, den Gelben Seiten oder auch in Zeitungen.
  • über Banken: Viele Banken haben eine eigene Immobilienabteilung, die Häuser oder Eigentumswohnungen zum Kauf vermittelt. Tipp: Beachten Sie die entsprechenden Aushänge in den Bankfilialen.
  • Im Allgemeinen auf Aushänge in öffentlichen Gebäuden, Kindergärten, Einkaufzentren oder Schulen achten.
  • Studenten können sich auch an der Universität erkundigen.

4. Schritt: Einbeziehen eines Maklers!

  • Kontaktaufnahme per Telefon oder Besuch in der Agentur
  • Übermittlung der konkreten Vorstellungen und Wünsche bezüglich einer Wohnung/eines Hauses an den Makler
  • Bei Vorlage entsprechender Angebote vereinbart der Makler Wohnungs- oder Hausbesichtigungen.
  • Bei der Besichtigung ist zu beachten:
    Die Inanspruchnahme des Maklers ist so lange kostenlos, bis man sich für eine der besichtigten Wohnungen/Häuser entscheidet. Danach sind sogenannte Maklergebühren (auch Courtage genannt) für die Vermittlung zu entrichten.
  • Um zu verhindern, dass sie um ihre Provision gebracht werden, verlangen immer mehr Makler eine Unterschrift auf einem Schreiben, das die Besichtigung der Wohnung/des Hauses bestätigt.
  • Wichtige Informationen bezüglich Maklergeschäften:
    Wenn ein Makler keine ausdrückliche Vereinbarung mit seinem Auftraggeber getroffen hat, darf er kein vermitteltes Geschäft abschließen oder dafür eine (Miet-)Zahlung entgegennehmen.
  • Vermittelt ein Makler seine eigene Immobilie oder eine, deren Verwaltung er übernommen hat, kann er keine Provision verlangen.
  • Die Maklerprovision beim Kauf einer Immobilie wird normalerweise immer vom Käufer gezahlt. Während den Vertragsverhandlungen sollte man jedoch versuchen, 50 % zu Lasten des Verkäufers als Vereinbarung zu treffen.
  • Beim Kauf einer Immobilie gibt es kein gesetzliches Limit bezüglich des Provisionssatzes. Normal sind drei bis fünf Prozent.
  • Ein Makler darf gesetzlich höchstens zwei Monatsmieten (kalt) als Provision für eine Vermittlung verlangen.
  • Reservierungsgebühren für Immobilien sind nicht erlaubt.
  • Erst wenn der Kauf- oder Mietvertrag rechtsgültig unterzeichnet ist, muss die Provision ausgezahlt werden.
  • Hat ein Makler seine Provision unrechtmäßig erhalten, so kann man den Betrag innerhalb von 4 Jahren zurückverlangen.

Weiterführende Informationen zum Thema Umzugsservice finden Sie auch unter dem Online-Angebot unseres Partners envia Mitteldeutsche Energie AG.

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