Die Hausratsversicherung

Wer braucht diese Versicherung?

  • Alle mit einem eigenen Hausstand sollten eine Hausratsversicherung abschließen.

 

Wer ist durch diese Versicherung abgedeckt?

  • Alle Personen (Ehefrau, Kinder...) die in einem Haus mit dem Versicherungsnehmer in einer Gemeinschaft leben. Ausnahme: Untermieter.

 

Was ist abgedeckt?

  • Der gesamte Hausrat ist mit der Hausratsversicherung abgedeckt. Beim Abschluss der Versicherung sollte jedoch darauf geachtet werden, dass eine ausreichende Versicherungssumme eingesetzt wird => Verhindert eine Unterversicherung!
  • Die Formel zum Berechnen einer angemessenen Versicherungssumme lautet: Gesamte Wohnfläche in Quadratmetern x 650 Euro

 

Welche Schäden werden abgedeckt?

  • Schäden durch Feuer
  • Schäden durch Einbruchsdiebstahl, Raub, Vandalismus
  • Schäden verursacht durch Leitungswasser, z. B. durch einen Wasserrohrbruch
  • Schäden durch Sturm oder Hagel

Gegen Mehrprämie oder auch kostenlos werden folgende Schäden/Kosten mit abgedeckt:

  • Schäden durch Überspannung
  • Kosten für ein Hotel oder anderweitige Unterbringung
  • Kosten für eine Aufräumung
  • Kosten für eine Schadensabwendung bzw. -minderung
  • Kosten für den Einbau neuer Türschlösser
  • Kosten für Transport und Lagerung
  • Kosten für die Reparatur von Schäden am Gebäude
  • Kosten für die Reparatur von vermieteten Wohnungen
  • Schäden durch einen Fahrraddiebstahl

 

Was ist im Normalfall nicht abgedeckt?

  • vorsätzlich verursachte Schäden
  • Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden
  • Kriegsschäden oder Schäden durch Unruhen
  • Schäden, die durch ein "Ansengen" ohne vorausgehenden Brand entstanden sind
  • vorsätzlicher Diebstahl bzw. Raub durch Hausangestellte
  • Schäden durch einen Schwamm im Leitungswasserbereich
  • Schäden, die durch ein Planschen im Wasser entstehen

Weitere Versicherungen für Mieter und Eigentümer

Versicherungversichert sindbei
Wohngebäudeversicherung(Neben-)Gebäude, Garagen mitversichert sind: fest mit dem Gebäude verbundene Teile zu Wohnzwecken dienliche Teile Aufräum-, Bewegungs-, Schutz- und Abbruchskosten, MietausfälleSchäden durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm und Hagel
HaushaftpflichtversicherungDie Haftpflicht des bebauten oder unbebauten Grundstücks des Versicherungsnehmers Eigentümergemeinschaften können einen Vertrag für das gesamte Haus abschließen Besitzer von Eigentumswohnungen müssen sich selbst versichernPersonen-, Sach- oder Vermögensschäden, die auf Grund von Personen- oder Sachschäden auftreten
GlasversicherungGebäudeverglasung: dazu gehören die Glasscheiben von Brüstungen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Fenstern, Türen, Loggien, Veranden, Wetterschutzbauten, Dächern, Glasbausteine, Profilglas, Duschkabinen Verglasung des Mobiliars: dazu gehören Glasscheiben von Vitrinen, Spiegeln, Bildern, Schränken, Glasplatten, Sichtfensterscheiben an Öfen, Elektrogeräten oder GasgerätenBeschädigung bzw. Zerstörung von Scheiben

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