Begriffslexikon
In unserem Begriffslexikon haben wir die wichtigsten Begriffe der Energiebranche für Sie gesammelt und erklärt.
Vom Arbeitsentgelt über die Niedertarifzeit bis zum Sonderabkommen - nicht jeder kann sich unter den in der Energiebranche üblichen Begriffen für Strom und Gas etwas vorstellen. Hier haben wir die wichtigsten Begriffe für Sie gesammelt und erklärt.
Strom
Der Arbeitspreis wird als Entgelt für die verbrauchten Kilowattstunden, wie sie für jeden Kunden am Zähler ablesbar sind, berechnet. Bei Anwendung einer Schwachlastregelung (vor allem für den gewerblichen Bereich zutreffend) werden für die Niedertarifzeit günstigere Strompreise berechnet, die allerdings in der Regel mit höheren Preisen in der Hochtarifzeit gekoppelt sind.
Der Leistungspreis ist das Entgelt für die Bereitstellung elektrischer Leistung. Es wird berechnet für Aufwendungen wie Verteilungsnetze, Transformatoren und andere Anlagen, die Voraussetzung sind, um jederzeit die Elektroenergie dem Verbraucher zur Verfügung stellen zu können. Der Leistungspreis kann aus einem festen und /oder einem verbrauchsabhängigen Bestandteil bestehen.
Der Mess- oder Verrechnungspreis ist ein Entgelt für Aufwendungen, die für die Ermittlung (Messung) und Berechnung des Elektroenergieverbrauches der Kunden erforderlich sind. Der Verrechnungspreis ist ein Jahresfestbetrag. Er ist vom Kunden nicht beeinflussbar. Bei Anwendung einer Schwachlastregelung werden höhere Verrechnungspreise berechnet, da zusätzliche Aufwendungen für das Energieversorgungsunternehmen entstehen (Schaltuhr, Zweitarifzähler).
Vom Versorgungsunternehmen festgelegte Zeitabschnitte des Tages, an denen die verbrauchte Elektroenergie zu einem höheren Preis als in der Niedertarifzeit bezogen wird. Verbreitet ist die Zeit von 6 bis 22 Uhr an allen Wochentagen als HT-Zeit definiert (in dieser Zeit ist im allgemeinen die höchste Leistungsinanspruchnahme zu verzeichnen). Abweichend davon sind auch Regelungen üblich bei denen die Samstage (komplett oder ab 13 Uhr) sowie die Sonn- und Feiertage generell nicht als HT-Zeit gelten.
Abschnitte des Tages außerhalb der HT-Zeit (also meist die Nachtstunden von 22 bis 6 Uhr sowie mitunter zusätzlich die Wochenenden) mit geringeren Preisen als "am Tag". Besondere Preise für die NT-Zeit werden im Tarifabnehmerbereich als Schwachlasttarif bzw. Schwachlastregelung bezeichnet.
Gas
Der Arbeitspreis bewertet den Gasverbrauch, d. h. die abgenommene Gasmenge.
Mit dem Grundpreis wird die Bereitstellung des Energieträgers an der Übergabestelle vergütet. Der Grundpreis bezieht sich z. B. auf die höchste Gasmenge, die der Kunde in einer Stunde oder an einem Tag verbrauchen wird, oder auf die Nennwärmeleistung des Gas verbrauchenden Aggregates (Kesselanlage). Mitunter wird auch ein verbrauchs- und leistungsabhängiger monatlich zu zahlender Festbetrag als Grundpreis vereinbart.
Der Grundpreistarif ist typisch für Haushaltsbedarf mit Kochen und Warmwasserbereitung. Er besteht aus Grundpreis (verbrauchsunabhängiger Festbetrag) und Arbeitspreis (bezogen auf den Verbrauch in m³ oder kWh).
Der Kleinverbrauchstarif ist typisch für Haushaltsbedarf zu Kochzwecken. Er besteht aus Mess- bzw. Grundpreis (verbrauchsunabhängiger Festbetrag) und Arbeitspreis (bezogen auf den Verbrauch in m³ oder kWh).
Sondervereinbarung bzw. Sonderabkommen sind im Allgemeinen bei Vollversorgung mit Gas (Heizung und Warmwasserbereitung) für Haushalte und sonstige Verbraucher anwendbar (ohne Sondervertragskunden der Industrie) und bestehen meist aus einem Leistungspreis oder einem verbrauchsunabhängigen Festbetrag und einem Arbeitspreis (bezogen auf den Verbrauch in m³ oder kWh).
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