MER.Strom Business
Wir wissen, dass eine zuverlässige Stromversorgung für Ihr Unternehmen von größter Bedeutung ist. Mit uns als engagierter Partner an Ihrer Seite profitieren Sie von fairen Preisen und einem kompetenten Service.
Wechseln Sie jetzt zu MER.Strom Business - für Unternehmen in ganz Mitteldeutschland.
Preise im Überblick für MER.Strom Business
Ab 01.01.2025
Tarif ohne Leistungsmessung | Euro (netto) | Cent (netto) |
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Grundpreis pro Jahr | 198,00 | |
entspricht Grundpreis pro Monat | 16,50 | |
Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde | 29,55 |
Bis 31.12.2024
Tarif ohne Leistungsmessung | Euro (netto) | Cent (netto) |
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Grundpreis pro Jahr | 198,00 | |
entspricht Grundpreis pro Monat | 16,50 | |
Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde | 34,14 |
Ihre Vorteile bei MER.Strom Business
- Günstiger Gewerbestrom für Unternehmen in ganz Mitteldeutschland
- Persönliche Geschäftskundenberatung im Herzen Merseburgs
- Bequeme Zahlungsweise per SEPA-Mandatserteilung
- Überschaubare Laufzeit von einem Jahr bei Erstverträgen
Unsere Energie: maßgeschneidert für Ihr Unternehmen
Für Kunden mit Leistungsmessung bieten wir eine individuelle Stromversorgung, die exakt zur Unternehmenssituation passt - genießen Sie die Vorteile eines Sondervertragskunden bei den Stadtwerken Merseburg.
So erreichen Sie uns
Für eine persönliche Beratung in unserem Kundenzentrum bitten wir Sie vorab einen Termin zu vereinbaren – alternativ beraten wir Sie auch gern telefonisch. Fordern Sie gerne einen Rückruf an.
In unserem Kundenzentrum sind wir persönlich zu unseren Öffnungszeiten für Sie erreichbar.
Montag: | 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
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Dienstag: | 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Vereinbaren Sie nach Möglichkeit einen Beratungstermin online, telefonisch oder per E-Mail.
Streitbeilegungsverfahren
Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Merseburg GmbH, Große Ritterstraße 9, 06217 Merseburg; Telefon: (0 34 61) 454-212; Telefax: (0 34 61) 454-170; E-Mail: kontakt@sw-merseburg.de.
Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e. V. (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030/27572400, Telefax: 030/275724069, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, Homepage: www.schlichtungsstelleenergie.de.
Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 0228/141516, Telefax: 030/22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de.
Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OSPlattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Zusammensetzung Ihres Stroms
Stromkennzeichnung: Gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz sind alle Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, die Zusammensetzung des Stroms anzugeben. Die folgende grafische Darstellung zeigt Ihnen, aus welchen Energieträgern sich der Strom der Stadtwerke Merseburg GmbH zusammensetzt.
Netznutzung
Erfahren Sie alles zum Stromnetz der Stadtwerke Merseburg GmbH. Wir bieten Ihnen Informationen zu unserem Stromnetz, beispielsweise die Preise der Netznutzung und die technischen Mindestanforderungen für einen Netzanschluss.