MER.Strom Tag & Nacht
Heizen Sie bequem, einfach und sicher mit Nachtspeicherstrom. Mit MER.Strom Tag & Nacht bieten wir Ihnen eine zuverlässige und preiswerte Stromversorgung für Ihre Nachtspeicherheizung. Profitieren Sie auch außerhalb Merseburgs von einem komfortablen, wirtschaftlichen und versorgungssicheren Heizsystem für Elektrospeicherheizungen.
Preise im Überblick für MER.Strom Tag & Nacht
Preisgruppe | Arbeitspreis pro kWh (Cent) | Monatlicher Grundpreis (Euro) |
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MER.Strom Tag & Nacht (Hochtarif) | 32,49 | 6,50 |
MER.Strom Tag & Nacht (Niedrigtarif) | 26,52 | 6,50 |
Bis 31.12.2024
Preisgruppe | Arbeitspreis pro kWh (Cent) | Monatlicher Grundpreis (Euro) |
---|---|---|
MER.Strom Tag & Nacht (Hochtarif) | 37,56 | 6,50 |
MER.Strom Tag & Nacht (Niedrigtarif) | 31,58 | 6,50 |
Kostengünstig heizen mit einer Nachtspeicherheizung
Nur für Kunden außerhalb von Merseburg: Betreiben Sie Ihre Nachtspeicherheizung mit günstigem Wärmestrom. Mit MER.Strom Tag & Nacht erhalten Sie preiswerten Nachtstrom für Ihre elektrische Speicherheizungsanlage. Heizen Sie tagsüber, ohne auf teureren Tagstrom zurückgreifen zu müssen.
Sie wohnen in Merseburg? Dann genießen Sie die Vorteile unseres Tarifes ENERGY-M Tag & Nacht (nur für Nachtspeicherheizungen).
Speziell für Wärmepumpenanlagen: Auch Wärmepumpenanlagen erzeugen Wärme mit Strom. Dafür bieten wir Ihnen den Stromtarif ENERGY-M ElektroTherm.
So erreichen Sie uns
Für eine persönliche Beratung in unserem Kundenzentrum bitten wir Sie vorab einen Termin zu vereinbaren – alternativ beraten wir Sie auch gern telefonisch. Fordern Sie gerne einen Rückruf an.
In unserem Kundenzentrum sind wir persönlich zu unseren Öffnungszeiten für Sie erreichbar.
Montag: | 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
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Dienstag: | 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Vereinbaren Sie nach Möglichkeit einen Beratungstermin online, telefonisch oder per E-Mail.
Streitbeilegungsverfahren
Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Merseburg GmbH, Große Ritterstraße 9, 06217 Merseburg; Telefon: (0 34 61) 454-212; Telefax: (0 34 61) 454-170; E-Mail: kontakt@sw-merseburg.de.
Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e. V. (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030/27572400, Telefax: 030/275724069, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, Homepage: www.schlichtungsstelleenergie.de.
Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 0228/141516, Telefax: 030/22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de.
Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OSPlattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Zusammensetzung Ihres Stroms
Stromkennzeichnung: Gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz sind alle Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, die Zusammensetzung des Stroms anzugeben. Die folgende grafische Darstellung zeigt Ihnen, aus welchen Energieträgern sich der Strom der Stadtwerke Merseburg GmbH zusammensetzt.
Netznutzung
Erfahren Sie alles zum Stromnetz der Stadtwerke Merseburg GmbH. Wir bieten Ihnen Informationen zu unserem Stromnetz, beispielsweise die Preise der Netznutzung und die technischen Mindestanforderungen für einen Netzanschluss.