Bitte beachten Sie die künftige Änderung in unserem Abrechnungsprozess: Der abgelesene Zählerstand wird für die Stichtagsabrechnung zum 30.09.2024 herangezogen. Das bedeutet, dass wir anhand des von Ihnen mitgeteilten Zählerstands den Verbrauch zum 30.09.2024 hochrechnen werden. (§ 40b EnWG)

 

Ihre monatlichen Abschlagszahlungen werden im Laufe des Abrechnungszeitraums auf Grundlage des erwarteten Verbrauchs berechnet. Die berechneten Abschläge sind immer rückwirkend fällig; dies bedeutet, dass in dem Abrechnungszeitraum bspw. vom 01.10.2023 - 30.09.2024 die Abschläge vom 01.12.2023-01.10.2024 berücksichtigt werden. Der November ist generell beitragsfrei. Ihren neuen Abschlagsplan können Sie aus der Jahresabrechnung entnehmen.

 

Ihren Abschlag können Sie jederzeit bequem im Kundenportal anpassen. Bitte beachten Sie, dass bei einer Abschlagssenkung ein entsprechender Nachweis erforderlich ist.